Gymnasium Arnoldinum  
 
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Vereinbarungen

Vereinbarung für das Miteinander am Gymnasium Arnoldinum

Das Ziel dieser Vereinbarungen ist es, unsere Schule zu einem Raum zu machen, in dem alle hilfsbereit und in gegenseitigem Vertrauen zusammenwirken und in dem ein ungestörtes Arbeiten sowie ein angenehmer Aufenthalt möglich wird.
Diese Vereinbarungen sind also wichtig für ein gutes Zusammenleben, -lernen und –arbeiten an unserer Schule.

  • Vor Schulbeginn
    Vor Schulbeginn dienen das Schuca, das Atrium, das Foyer sowie die Klassen als Aufenthaltsorte. Die Türen zum Klassentrakt werden ab 7.30 Uhr geöffnet.
    Die Fahrräder und Motorroller müssen an den vorgesehenen Plätzen untergebracht werden.


  • Hausordnung
  • In der Klasse sowie im Pavillon und auf den Fluren
    ist jeder von uns für die Entsorgung des produzierten Mülls selbst verantwortlich. Klassenräume und Pavillons sollen aufgeräumt hinterlassen werden, d.h. der Ordnungsdienst der Sekundarstufe I und II stellt die Ordnung der Tische wieder her, fegt/saugt vor dem Verlassen des Raumes und putzt die Tafel. Die Räume sind dazu mit Besen und Kehrblech und ggf. Staubsaugern ausgestattet. Für die Schwämme und Lappen zum Putzen der Tafel ist der Ordnungs- bzw. Tafeldienst zuständig.


  • Der Ordnungsdienst
    in der Sekundarstufe I wird innerhalb der Klassen, der der Sekundarstufe II innerhalb der Kurse geregelt.


  • In fremden Klassenräumen
    verhalten sich die Gäste als Gäste. Für das Verlassen des Raumes gilt das Gleiche wie in der eigenen Klasse.


  • In der ersten großen Pause:
    Um die Klassenräume während des Schulvormittags intensiv lüften und zugleich die Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler gewährleisten zu können, verlassen die Schüler in der ersten großen Pause die Klassenräume, die von den Fachlehrern abgeschlossen werden. Die Fenster werden zuvor auf Kippstellung geöffnet. In der ersten Pause dienen die Flure nicht als Aufenthaltsort. Die Flure sind sehr eng, ein Herumtoben ist gefährlich und könnte zu Verletzungen und Schäden an den Lampen / Bildern / Türen führen. Daher verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Flure der Klassentrakte. Die Schülerinnen und Schüler sollten, ihrer eigenen Gesundheit zuliebe, am besten nach draußen gehen. Die Bewegung und frische Luft sind bei einem langen Schultag wichtig!
    Die aufsichtsführenden Lehrer schließen am Ende der Pause die Klassenräume wieder auf.
    Wenn Klassen vom Sportunterricht oder aus Fachräumen kommen, nehmen sie ihre Taschen und Jacken mit in die Pause.


  • In der zweiten großen Pause
    dürfen die Schüler in den Klassenräumen bleiben. Wer toben möchte, geht bitte nach draußen! Das ist in den Räumen zu gefährlich.


  • Im SchuCa und im Selbstlernzentrum
    ist jeder ebenfalls Gast. Die Tische und Stühle bleiben im Schuca. Auch hier wird der Müll in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt, die ausgewiesenen Regeln (kein Essen und Trinken im SLZ, Becher nur im Schuca) respektiert.
    Die Schüler der Sekundarstufe II übernehmen nach der 6. Stunde den Ordnungsdienst im Schuca, dies geschieht jeweils kursweise (ein Kurs pro Woche). Der Ordnungsdienst fegt durch und stellt die Tische und Stühle ordentlich hin. Er sorgt auch dafür, dass alle Stühle wieder ins Schuca zurückgestellt werden.


  • Der Pickdienst
    wird von der SV organisiert und von den SchülerInnen durchgeführt. Die SV erstellt den Wochenplan. Die Klassenlehrer teilen die Klasse für die jeweiligen Pick-Orte ein.


  • Nach dem Unterricht
    stellen alle Schülerinnen und Schüler die Stühle hoch, die Tafel wird geputzt (nass), der Raum gefegt bzw. gesaugt, die Fenster werden geschlossen. Dies gilt sowohl in den Klassen- und Fachräumen als auch in den Pavillons.
    Nach der 6. Stunde
    haben viele Schüler der Oberstufe noch Unterricht. Ein Aufenthalt im Gebäude beschränkt sich daher auf das Schuca, das SLZ und das Foyer vor der Aula. So werden die Kurse in den Klassen und Kursräumen nicht gestört.



Diese Hausordnung des Gymnasiums Arnoldinum dient dazu, Vereinbarungen für den täglichen Umgang miteinander im Schulbereich festzulegen. Sie hilft, in der Schule einen Lebensraum zu schaffen, der möglichst gute Voraussetzungen für die Arbeit und das Zusammenleben schafft.

Die Hausordnung als Klassenvereinbarung




Auf den folgenden Seiten der Homepage werden Hinweise zur Gesetzeslage, zu Erlassen und Verfügungen , die unmittelbar den Schulbetrieb unserer Schule betreffen, gegeben.
Vielfach sind die Verweise auf die vom Ministerium veröffentlichten Texte als Antwort auf Fragen von Eltern und Schülerinnen und Schülern gedacht.
Für eine vollständige Information sei auf die Homepage des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen: SCHULMINISTERIUM.NRW.DE Das Bildungsportal

 
 

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Comenius-Projekt  
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COMENIUS-Schulpartnerschaften
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Erprobung "Sport als 4. Abiturfach"
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